Oldtimergutachten nach §23 StVZO für H-Zulassungen
Wir bieten Oldtimergutachten nach §23 StVZO, zur Erlangung des H-Kennzeichens an. Dieses Kennzeichen ist für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, im Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Unsere zertifizierten Prüfer führen eine Hauptuntersuchung durch, prüfen die Originalität und den Erhaltungszustand und erstellen das erforderliche Gutachten zu Erlangung einer Oldtimerzulassung. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren.
Unsere Expertise für Sie
Wenn Sie Fragen bezüglich Ihres eigenen Oldtimers haben, zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Belangen gerne zur Verfügung.